Immobilienrecht

Immobilienrecht in Bad Homburg

Immobilienrecht in Bad Homburg

Kaufverträge für Grundstücke und Eigentumswohnungen beurkunden lassen

Besonders häufig befassen sich Notare mit Kaufverträgen. Diese beziehen sich auf unbebaute oder bebaute Grundstücke. Auch der Besitzerwechsel einer Eigentumswohnung bedarf der notariellen Beurkundung. Diese Verträge im Immobilienrecht Bad Homburg umfassen unter anderem folgende Aspekte:

Immobilienrecht Bad Homburg

Beschreibung des Kaufobjekts

Kaufpreis

Zahlungsmodalitäten

Zeitpunkt des Eigentümerwechsels

Dr. Blechschmidt lässt anschließend im Grundbuch eine Eigentumsverschaffungsvormerkung eintragen. Dieser Eintrag garantiert, dass der Verkäufer bis zur tatsächlichen Übertragung des Eigentums keine Änderung vornehmen kann. Der Wechsel und die entsprechende Eintragung erfolgen nach der Überweisung des Kaufpreises.

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Immobilienrecht in Bad Homburg: Teilungserklärungen

Wenn Sie ein Objekt in mehrere Wohneinheiten aufteilen wollen, schreibt der Gesetzgeber eine notarielle Beurkundung vor. Die sperrige Bezeichnung für diesen formalen Akt lautet Teilungserklärungen zur Begründung von Wohnungseigentum sowie Grundschuldbestellungen.

Der typische Fall ist, dass eine Erbengemeinschaft ein Mehrfamilienhaus besitzt. Nun will ein einzelner Erbe seinen Anteil verkaufen. Im ersten Schritt teilt die Gemeinschaft die Wohnungen auf, jeder Erbe verfügt anschließend über eine bestimmte Anzahl an Wohneinheiten. Diese kann er dann veräußern.

Das setzt eine entsprechende Eintragung im Grundbuch voraus. Ursprünglich ist dort nur das Gesamtobjekt verzeichnet, im Zuge einer Teilungserklärung lässt Ihr Notar jede Einheit einzeln eintragen. Dieser Schritt ermöglicht neben dem separaten Verkauf eine Grundschuldbestellung. Der künftige Eigentümer kann die einzelnen Eigentumswohnungen als Kreditsicherheit verwenden: Auch das ist ein bedeutender Aspekt im Immobilienrecht in Bad Homburg!

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Schenkungs- und Übertragungsverträge: Beratung und Beurkundung

Viele Eltern wollen bereits zu Lebzeiten Immobilien an Kinder übertragen. Damit regeln sie diese Angelegenheit frühzeitig, auch steuerliche Vorteile können für eine Schenkung im Immobilienrecht in Bad Homburg sprechen. Das gilt insbesondere, wenn es sich um mehrere Objekte handelt oder zum Immobilienvermögen weiteres Vermögen hinzukommt. Der Gesetzgeber gewährt alle zehn Jahre einen Freibetrag auf die Schenkungssteuer: Diese Regelung lässt sich mit einem schrittweisen Vorgehen ausnutzen.

Bei Schenkungs- und Übertragungsverträgen spielen Details eine herausragende Rolle. Häufig wollen die Eigentümer gewisse Rechte im Vertrag festhalten.

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lebenslanges Wohnrecht

Nießbrauchrecht

Leibrente

Einmalzahlung

Ihr Notar in Bad Homburg sorgt dafür, dass alle Beteiligten die Vertragsinhalte nachvollziehen können.

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Erbbaurechtsverträge im Immobilienrecht in Bad Homburg

Mit dem Erbbaurecht gibt es in Deutschland eine Besonderheit: Bei diesen Verträgen verbleibt das Grundstück beim Eigentümer, der Pächter darf eine Immobilie errichten oder unterhalten. Hierfür erhält der Eigentümer einen vertraglich vereinbarten Erbbauzins. Das Eigentumsrecht bleibt unberührt - Pächter profitieren aber von einem weitgehenden Nutzungsrecht!

Dr. Blechschmidt als Experte für Immobilienrecht Bad Homburg beurkundet diese Erbbaurechtsverträge. Bei diesen Verträgen kommt es unter anderem auf die Höhe des Erbbauzinses, die Vertragslaufzeit und Einschränkungen bei der Nutzung an. Vor allem Kommunen vergeben häufig eingeschränkte Erbbaurechte: Sie schreiben im Vertrag detailliert vor, für welche Zwecke Pächter das Grundstück nutzen dürfen.

Immobilienrecht in Bad Homburg - Wir sind für Sie da!

Haben Sie noch weitere Fragen zum Immobilienrecht in Bad Homburg und Sie benötigen für diese oder weitere Fälle einen Notar? Vereinbaren Sie gern einen Termin und kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Blechschmidt & Partner!

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