Familienrecht in Bad Homburg
Familienrecht in Bad Homburg
Beim Stichwort Familienrecht denken viele Menschen in erster Linie an Scheidung, Unterhaltsfragen und Sorgerecht für Kinder. Doch das Familienrecht beinhaltet noch weitaus mehr als Leistungen, die Ihnen ein Rechtsanwalt bei Streitigkeiten bietet. Möglich sind Verträge, Vereinbarungen und weitere Themen, für die die Hilfe eines Notars sinnvoll ist. Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen im Familienrecht. Wenn Sie in Bad Homburg oder Umgebung leben, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei. Wir stehen Ihnen mit seiner Erfahrung und seinem Fachwissen zur Seite. Auch bei Verträgen und Auseinandersetzungen sind wir in unserem Notariat für Familienrecht in Bad Homburg für Sie da.
Im Einzelnen beraten wir Sie bei folgenden Themen:
Eheverträge
Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
Adoptionsanträge
Vaterschaftsanerkennungen
Sorgerechtserklärungen
Unterhaltsvereinbarungen


Vorsorgende Eheverträge
Mit einem vorsorgenden Ehevertrag können Sie wesentliche Aspekte regeln. Dabei geht es um finanzielle Dinge während der Ehezeit, aber auch um die Ansprüche, die im Fall einer Scheidung auf die Ehepartner zukommen können. Der Ehevertrag enthält unter anderem Regelungen zum Güterstand, Vermögensfragen, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Umgangsrecht und Sorgerecht für die Kinder, wenn das Ehepaar Abweichungen von den gesetzlichen Regeln treffen möchte. Auch private Vorstellungen können darin enthalten sein, diese sind aber gerichtlich nicht einklagbar. Erbangelegenheiten können ebenfalls Bestandteil des Ehevertrags sein. Eine fachkundige Beratung ist extrem wichtig.
Der Ehevertrag darf keinen der beiden Vertragspartner benachteiligen, um nicht als sittenwidrig und damit für nichtig erklärt zu werden. Sie können einen Ehevertrag vor der Heirat, aber auch während der Ehezeit schließen. Als Notar für Familienrecht in Bad Homburg bietet Ihnen Dr. Blechschmidt eine ausführliche Beratung und notarielle Unterstützung für den Abschluss eines vorsorgenden Ehevertrags.


Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
Sie trennen sich von Ihrem Ehepartner, möchten aber schlimme Auseinandersetzungen vermeiden? Im Familienrecht in Bad Homburg sind Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen sehr sinnvoll, wenn Sie eine einvernehmliche Trennung anstreben. Sie ersparen sich damit Streitigkeiten vor Gericht und in der Konsequenz auch viel Geld. Eine Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung befasst sich mit dem Güterstand und klärt Fragen zum Zugewinn. Sie können den Versorgungsausgleich selbst regeln und den Unterhalt festlegen. Wir kümmern uns als Kanzlei für Familienrecht in Bad Homburg auch um die Vermögensauseinandersetzung. Die Vereinbarung hilft Ihnen, mit den auftretenden Problemen sachlich umzugehen.


Adoptionsanträge
Eine Adoption begründet ein Eltern-Kind-Verhältnis, bei dem die Eltern nicht die biologischen Eltern sind. Man kann ein minderjähriges Kind an Kindes statt annehmen, möglich sind aber auch Erwachsenen-Adoptionen oder die Verwandten-Adoption, wenn ein verwandtes Kind adoptiert werden soll.
Für die Adoption muss beim Familiengericht ein Adoptionsantrag gestellt werden. Wir kennen die Voraussetzungen im Familienrecht, wenn Sie in Bad Homburg eine Adoption anstreben und führen für Sie die Antragstellung durch.


Vaterschaftsanerkennungen und Sorgerechtserklärungen
Mit der Vaterschaftsanerkennung erklären Sie freiwillig, dass Sie der Vater eines Kindes sind, auch wenn Sie mit der Mutter nicht verheiratet sind. Die Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Normalerweise gilt stets der Ehemann als Vater. Weil jedoch immer mehr Elternpaare nicht miteinander verheiratet sind, dient die Vaterschaftsanerkennung als rechtlich gültiger Nachweis. Das hat Auswirkungen auf das Umgangsrecht und Sorgerecht, aber auch auf die finanziellen Ansprüche der Mutter für den Unterhalt für das Kind.
Eine Sorgerechtserklärung bedeutet, dass beide Eltern die gemeinsame Sorge für das Kind übernehmen, wenn sie nicht verheiratet sind. Ohne diese Erklärung liegt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter. Das gemeinsame Sorgerecht ist jedoch in vielen Fällen sinnvoll, deshalb entscheiden sich unverheiratete Eltern häufig dafür. Dr. Blechschmidt ist als Notar mit Expertise im Familienrecht in Bad Homburg Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine Vaterschaftsanerkennung und eine Sorgerechtserklärung durchführen lassen möchten.


Unterhaltsvereinbarungen
Für den Unterhalt, den Sie während der Trennungszeit an den Ehepartner, eventuell auch nach der Scheidung für einen gewissen Zeitraum, zahlen müssen, gibt es gesetzliche Regelungen. Auch der Kindesunterhalt ist rechtlich festgelegt. Sie können einvernehmlich eigene Regelungen treffen. Nachdem gerade die finanziellen Fragen häufig zu schwierigen und langfristigen Auseinandersetzungen bei Gericht führen, ist eine einvernehmliche Absprache fast immer die bessere Lösung. Wenden Sie sich an Dr. Blechschmidt, Notar mit viel Erfahrung im Familienrecht in Bad Homburg. Sie erhalten eine fachkundige Beratung und können eine passende Vereinbarung zum Unterhalt abschließen.
Häufige Fragen zum Thema Familienrecht in Bad Homburg
Ihr Ansprechpartner für Familienrecht in Bad Homburg
Haben Sie noch weitere Fragen zum Familienrecht in Bad Homburg? Vereinbaren Sie gern einen Termin in unserer Kanzlei, wir lassen Sie bei allen Belangen im Familienrecht in Bad Homburg nicht allein!