Erbrecht

Erbrecht in Bad Homburg

Erbrecht in Bad Homburg

Wenn Sie sich über das Erbrecht in Bad Homburg informieren möchten, ein Testament errichten wollen oder weitere Fragen klären möchten, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir beraten Sie ausführlich und bieten Ihnen sämtliche Leistungen, die das Erbrecht in Bad Homburg betreffen. Vermeiden Sie Erbstreitigkeiten, treffen Sie rechtzeitig die richtigen Maßnahmen. Damit sind Sie und die Erben auf der sicheren Seite - ein beruhigendes Gefühl!

Testament Bad Homburg

Worum geht es im Erbrecht?

Ob in Bad Homburg oder Umgebung, das Erbrecht ist stets die Grundlage für die Klärung rechtlicher Belange, die nach einem Todesfall auftreten. Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, das Ergebnis ist eine Erbengemeinschaft.

Das heißt: Kinder und Ehegatten sind erbberechtigt. Die Hälfte des Vermögens geht an den Ehegatten, die zweite Hälfte an das oder die Kinder. Sind keine Kinder vorhanden, ist der hinterbliebene Ehegatte allein erbberechtigt. In vielen Fällen ist diese Regelung ausreichend. Wer jedoch Sonderregelungen treffen möchte, sollte in jedem Fall ein Testament errichten. Das können Sie auch ohne Notar machen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es immer sicherer ist, wenn Sie sich beraten lassen. Wir sind fit im Erbrecht - in Bad Homburg können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Das Testament ist nur ein Teil des Erbrechts. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Regelungen, Verträgen und Vereinbarungen, die als Vorsorge für den Todesfall geklärt werden sollten. Im Detail bieten wir Ihnen Beratung und Unterstützung zu folgenden Themen im Erbrecht, wenn Sie in Bad Homburg einen erfahrenen Notar suchen:

Testamente und Erbverträge

Erbscheinanträge

Erbausschlagungen

Anträge für Testamentsvollstreckerzeugnissen

Erbauseinandersetzungsverträge

Pflichtteilsverzichtsverträge

01.

Errichtung und Abänderung von Testamenten und Erbverträgen

Wenn Sie ein Testament errichten, bestimmen Sie bereits zu Lebzeiten, wer Ihr Vermögen in welcher Form erben soll. Sie können sowohl Kapitalwerte als auch Sachwerte aufteilen. Ein Testament ist für Privatpersonen ebenso sinnvoll wie für Unternehmer. Es ist auch möglich, Personen, die eigentlich erbberechtigt sind, auszuschließen, sodass nur der Pflichtteilsanspruch verbleibt. Aber Achtung: Bei der Testamentserstellung gibt es zahlreiche Fallstricke. Es kann sogar vorkommen, dass das Testament unwirksam ist. Wir schützen Sie vor solchen unliebsamen Folgen. Dazu bieten wir Ihnen neben einer umfassenden Beratung auch die Klärung von Form- und Inhaltsfragen. Als Experten im Erbrecht in Bad Homburg finden wir für Sie die beste Lösung.

Vielleicht haben Sie bereits ein Testament und möchten nun den ein oder anderen Punkt ändern. Das ist selbstverständlich möglich. Auch in diesem Fall sind wir Ihr kompetenter Partner, betreffend das Erbrecht in Bad Homburg. Wenden Sie sich des Weiteren an uns. wenn Sie einen Erbvertrag aufsetzen und prüfen lassen möchten. Der Erbvertrag ist eine Alternative beziehungsweise Ergänzung zum Testament, mit dem Sie individuelle Regelungen treffen können.

Wir übernehmen für Sie die Beantragung eines Erbscheins. Der Erbschein ist der Nachweis, dass Sie allein oder zusammen mit anderen Personen Erbe sind. Ein Erbschein wird von uns beim Nachlassgericht beantragt.

02.

Erbausschlagungen

Wenn Sie einen Erbschein beantragt haben, bedeutet das : Sie nehmen das Erbe an, mit allen Konsequenzen. Sie übernehmen damit auch die Schulden, die eventuell vorhanden sind. Das müssen Sie aber nicht: Sie können das Erbe ausschlagen. Wenden Sie sich an Ihren Notar, wenn Sie das Erbe mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten nicht annehmen möchten. Für die Erbausschlagung gelten Fristen, auch die Form muss gewahrt werden. Wir beachten das Erbrecht in Bad Homburg und übernehmen für Sie die Erbausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht.

03.

Testamentsvollstreckerzeugnissen

Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen: Wenn ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden soll, muss dafür ein schriftlicher Antrag als notarielle Urkunde an das zuständige Nachlassgericht gestellt werden. Wir übernehmen die Antragstellung auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses für Sie.

04.

Erbauseinandersetzungsverträge

Wenn mehrere Personen erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Die Verteilung des Erbes wird im Erbauseinandersetzungsvertrag festgehalten, die Erbengemeinschaft wird damit wieder aufgelöst. Wir bieten Ihnen dafür notariellen Beistand.

05.

Pflichtteilsverzichtsverträge

Der Pflichtteilsverzichtsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Erblasser und einem Pflichtteilsberechtigten. Der Berechtigte erhält gegebenenfalls eine Ausgleichszahlung, die in etwa der Hohe des Pflichtteils entsprecht. Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag muss vom Notar erstellt werden.

Häufige Fragen zum Thema Erbrecht in Bad Homburg 

 

Ihr Ansprechpartner für Erbrecht in Bad Homburg

Haben Sie noch weitere Fragen zum Erbrecht in Bad Homburg? Vereinbaren Sie gern einen Termin in unserer Kanzlei und wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wenn Sie Fragen und Handlungsbedarf zum Erbrecht in Bad Homburg haben.

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