Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. Blechschmidt & Partner
– Rechtsanwälte und Notar –
Louisenstraße 52
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Tel: 06172 – 67 92 60
Fax: 06172 – 67 92 67
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.):
DE312674407
Weitere Informationen gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) und der Dienstleistungs- Informationsverordnung (DL-InfoV).
Rechtsanwälte:
- Rechtsanwalt Dr. Frank L. Blechschmidt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Rechtsanwalt Alessandro Cartillone
- Rechtsanwältin Sarah Melina Günther
- Rechtsanwalt Dr. h.c., Jörg-Uwe Hahn, Staatsminister a.D.
Unsere Anwälte sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main,
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Telefon 069/170098-01
Fax 069/170098-50
e-Mail: info@rak-ffm.de
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet jeweils „Rechtsanwalt“ oder „Rechtsanwälte“ und wurde den jeweiligen Personen aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen von dem jeweilig zuständigen Justizministerium nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und besonderem Zulassungsverfahren zuerkannt.
Die Befugnis, die Bezeichnungen „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen, wurde Herrn Rechtsanwalt Dr. Frank L. Blechschmidt von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen nach den Bestimmungen der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.
Berufsrechtliche Regelungen
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und Fachanwaltsordnung (FAO) und Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung(bis 30.06.2004) (BRAGebO)
Berufsordnung (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (seit 01.07.2004) (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Diese Gesetze und Verordnungen sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie können auch über die Bundesrechtsanwaltskammer oder die Rechtsanwaltskammer Frankfurt bezogen werden.
Vermeidung von Interessenkollisionen:
Gemäß § 43a Abs. 4 BRAO ist die Wahrnehmung widerstreitender Interessen aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt. Vor Annahme eines Mandates wird daher von uns immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen
Streitschlichtung nach § 73 Abs.2 Nr. 3 i.V.m § 73 Abs. 5 BRAO bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main oder nach §§ 191ff BORA bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwälte bei der Bundesrechtsanwaltskammer. Die Verfahrensregelungen sind bei der Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar.
Notar Dr. Frank L. Blechschmidt
Der Notar Dr. Frank L. Blechschmidt ist Mitglied der Notarkammer Frankfurt am Main,
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 170098 02
Telefax: 069 / 170098 25
E-Mail: info@notarkammer-ffm.de
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main.
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet Notar. Die Berufsbezeichnung wurde Herrn Notar Dr. Frank L. Blechschmidt durch die Bundesrepublik Deutschland verliehen. Herr Notar Dr. Frank L. Blechschmidt wurde 2008 zum Notar in Bad Homburg ernannt.
Berufshaftpflichtversicherung:
Unsere Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Notare besteht bei der HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover.
Diese Vermögensschadens-Haftpflichterversicherung gilt für das gesamte Gebiet der Europäischen Union und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Für den Notar sind insbesondere maßgeblich
- die Bundesnotarordnung – BNotO
- das Beurkundungsgesetz – BeurkG
- die Dienstordnung für Notar und Richtlinien – DONot
- das Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG
- Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)
- Richtlinien der Notarkammer Frankfurt am Main
Die für Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter der Rubrik „Berufsrecht“ eingesehen und abgerufen werden.
Die berufsrechtlichen Regelungen sind über die Internetseite der Bundesnotarkammer (www.bnotk.de), dort unter "Aufgaben und Tätigkeiten", Rubrik "Richtlinien" abrufbar.
Die zuständigen Aufsichtsbehörden gemäß § 92 BNotO sind:
der Präsident des Landgerichts Frankfurt, Gerichtsstraße 2 in 60313 Frankfurt am Main
der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Zeil 42 in 60313 Frankfurt am Main
die Landesjustizverwaltung des Landes Hessen, Luisenstraße 13 in 65185 Wiesbaden.
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